Die Qualität und die richtige Etikettierung des Weines ist Aufgabe der amtlichen Qualitätsweinprüfung. Sie soll sicherstellen, dass ausschließlich mangelfreie Ware in den Verkauf gelangt. Im Jahr 1971 wurde mit der amtlichen Qualitätsprüfung somit eine wichtige Instanz geschaffen, welche zur nachweislichen Qualitätssicherung von deutschen Weinen bis heute dient.
Die dreistufige Prüfung ist wie folgt unterteilt:
1. Lese- und Reifeprüfung
Die Lese erfolgt im September/ Oktober und muss in einem sogenannten Herbstbuch dokumentiert werden. Dabei müssen genaue Angaben über das Erntedatum, die geografische Herkunft, die Rebsorte, die Leseart, das Mostgewicht und die Erntemenge gemacht werden. Des Weiteren wird nach der Lese die Bestandsveränderung durch Zukäufe, als auch die genaue Verwendung der Trauben im Kellerbuch dokumentiert. Das Kellerbuch ist damit eine Ergänzung zum Herbstbuch und hilft dabei den gesamten Herstellungsprozess des Winzers transparent zu halten.
2. Analyseprüfung
Nachdem der Wein abgefüllt und durch den/die Winzer/in begutachtet wurde, wird dieser in einem zugelassenen Weinlabor analysiert. Die Analyse dient zur Kontrolle der durch den Winzer deklarierten Angaben und soll die einwandfreie Beschaffenheit des Weines attestieren.
3. Sinnenprüfung
Nachdem die Analyseprüfung abgeschlossen ist, beantragt der/die Winzer/in bei der zuständigen Prüfstelle eine Prüfungsnummer für den eingereichten Wein. Dieser Antrag enthält alle Angaben, die auf dem Weinetikett stehen sollen, sowie Angaben über die abgefüllte Gesamtmenge und das Abfülldatum. Die eigentliche Sinnenprüfung wird von geschulten Fachleuten vorgenommen, welche den Wein mit Hilfe eines 5-Punkte-Schemas bewerten.
Wichtige Kriterien zur Begutachtung des Weines sind die Farbe, das Anbaugebiet, die Rebsorte, die Farbe, die Klarheit und gegebenenfalls die Prädikatseinstufung. Zu den weiteren sensorischen Prüfungsmerkmalen gehört der Geruch, der Geschmack und das sensorische Gleichgewicht, beziehungsweise die Harmonie des Weines. Die Messing-Weine sind Herkunftsweine des Mosel-Weinkulturlandes. Dies bedeutet, dass alle Weine eine Mindestpunktzahl von 2,5 Punkten bei der Qualitätsprüfung erreicht haben müssen. Dem Messing Riesling Auslese und dem Messing Weissburgunder wurde die Höchstpunktzahl verliehen.