Trocken, halbtrocken, feinherb, lieblich und süß. Diese Bezeichnungen finden wir auf diversen Weinetiketten wieder und nicht jeder weiß so richtig, was diese Begriffe genau zu bedeuten haben. Dieser Beitrag erläutert die verschiedenen Weingrade.
Ausschlaggebend für die entsprechende Deklaration ist der im Wein enthaltene Restzucker. Umso weniger Restzucker der Wein aufweist, desto „trockener“ ist er. Allerdings ist es nicht ganz so einfach die Weine zu klassifizieren, da die sogenannten Geschmacksgrade eine präzise Auskunft über den Geschmack vermitteln sollen. Deshalb spielt auch der Säuregehalt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der jeweiligen Deklaration. Wie in vielen Speisen und Getränken kann also durch den Süße- und Säuregehalt der Geschmack bestmöglich bestimmt werden. Am besten wird dies veranschaulicht, wenn man sich die einzelnen Geschmacksgrade im Detail anschaut.
Trocken: Trockene Weine haben laut. EU-Verordnung einen Restzuckergehalt von höchstens 4g pro Liter. Allerdings können auch Weine mit bis zu 9g/L als „Trocken“ bezeichnet werden, wenn die Gesamtsäure maximal 2g/l weniger beträgt als der Restzucker.
Feinherb: Feinherb ist eine spezielle Bezeichnung für Weine im deutschsprachigen Raum. Das besondere Dabei ist, dass die Grundlage des Zucker- und Säuregehalts den Vorgaben für „halbtrockene Weine“ entsprechen (Restzuckergehalt: bis zu 18g/l bei einem Säuregehalt, welcher maximal 10g/l weniger beträgt als der Restzucker). Allerdings kann das Geschmacksbild sehr variieren und sowohl trocken bis hin zu lieblich schmecken, obwohl die entsprechend genannten Kriterien für einen halbtrockenen Wein erfüllt sind. Das kann u.a. am hohen Säure-, Alkohol-, oder Restzuckergehalt liegen. Insbesondere bei ausgebauten Riesling-Weinen, Spätlesen oder Auslesen findet man die Deklaration „feinherb“ sehr häufig wieder. Winzer entscheiden sich bewusst für diese Bezeichnung, da das Geschmacksbild ein breites Spektrum offeriert (fruchtig, spritzig, mineralisch, leicht süß im Abgang).
Halbtrocken: Halbtrockene Weine haben laut EU-Verordnung einen Restzuckergehalt von höchstens 12g/l, Auch Weine mit bis zu 18g/l können als „Halbtrocken“ bezeichnet werden, insofern die Gesamtsäure maximal 10g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt.
Lieblich: Liebliche Weine dürfen lt. EU-Verordnung einen Restzuckergehalt von bis zu 45g/l aufweisen.
Süß: Der Restzuckergehalt von süßen Weine liegt demnach über 45g/l.